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Neues wichtiges Urteil vom LG Bochum: Impressumspflicht auch für Händlerangebote auf Internetplattformen
Geschrieben von Frank Hübner ( 3668983 ), 2009-09-10

Impressum auch für Händlerangebote auf Internetplattformen


Diese Information erhielt ich über XING von einem Rechtsanwalt.

Hier ging es um Autohändler, die Ihre Gebrauchtwagen über eine Internetplattform vertreiben. Diese müssen sich nun also ebenfalls an die Impressumspflichten nach dem Telemediengesetz richten, und dort sämtliche Informationen veröffentlichen. Dies ist zwar eine Gerichtsentscheidung in Deutschland, wird aber wohl hier in Österreich nicht anders entschieden werden. Sobald ich einen Link zu einer Pressemeldung oder ähnliches habe werde ich das hier noch anfügen.

Was bedeutet dies also? Viele Autohändler vertreiben über verschiedene Plattformen im Internet Ihre Gebrauchtwagen. Dies gilt aber auch insbesondere für viele Immobilien-Händler. Viele Plattformen werden ein eigenes Impressum für Händler garnicht anbieten. Inwieweit diese zur Rechenschaft gezogen werden können bleibt fraglich. Wenn ich nun aber auch an die Größte "Immobilien-Kette" denke, die viele gemeinsame Portale haben, könnte das interessant werden.
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